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Unsere Kanzlei | Fachanwälte für Strafrecht

Die Kanzlei Just & Partner ist eine seit mehr als 10 Jahren auf das Strafrecht spezialisierte Rechts­anwalts­so­ziet­ät. Wir sind Fachanwälte für Strafrecht. Diese Spezia­li­sie­rung er­höht die Effi­zienz un­serer Ar­beit maß­­geb­lich und trägt da­mit di­rekt zur Lösung Ihres straf­recht­lich­en Prob­lems bei. Un­ser Tä­tig­­keits­­be­reich als Fachan­wäl­te für Straf­recht um­fasst dabei das gesamte Gebiet des Straf­rechts.

Wer unsere Mandanten sind

Einen wesentlichen Teil unserer Tätig­keit bildet die Vertei­digung von Pri­vat­per­so­nen und Un­ter­neh­mern ge­genüber Behörden, Staatsanwalt­schaf­ten und Ge­rich­ten. Wir be­glei­ten un­sere Man­dan­ten dabei von Beg­inn der ersten Er­mitt­lungen an (z. B. bei po­li­zei­lich­er Vor­la­dung, Straf­be­fehl oder An­kla­ge­er­he­bung) bis hin zum rechts­kräf­ti­gen Abschluss eines sich gegebenenfalls an­schlie­ßen­den ge­richt­lichen Straf­ver­fah­rens. Je­der Be­schul­dig­te hat das Recht, sich des Bei­stan­des ei­nes Ver­tei­di­gers zu be­die­nen. Wir ver­tei­di­gen Sie da­her oh­ne An­sehen Ih­rer Per­son und un­ab­häng­ig da­von, wel­che Straf­tat Ihnen vor­ge­wor­fen wird. Von un­se­rem Kanzlei­sitz aus sind wir bundes­weit für Sie tätig.

Was wir für Sie tun können

Ober­stes Ziel ist stets die Ver­mei­dung be­ziehungs­we­ise die ge­räusch­lo­se Er­le­di­gung ei­nes Straf­ver­fah­rens Ne­ben der kom­pe­ten­ten straf­recht­lich­en Be­ra­tung und Ver­tre­tung un­se­rer Man­dan­ten, ver­fol­gen wir ein ganz­heit­lich­es Kon­zept. Denn straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen wir­ken sich auf ei­ne Viel­zahl an­de­rer Le­bens­be­rei­che aus, die wir bei un­se­rer Ar­beit für Sie stets im Blick be­hal­ten. Un­se­re Be­ra­tung ist da­her aus »einem Guss«.

Da­rü­ber hi­naus ist uns die per­sön­li­che No­te in un­se­rer Ber­atung sehr wich­tig. Sie schafft das Ver­trau­en, wel­­ches das Fun­­da­ment ei­ner er­folg­­rei­chen Zu­sam­men­­ar­beit im Strafrecht bil­det.

Ihre Kanzlei Just & Partner